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Kostenabklärung

Wer bezahlt mein Hilfsmittel?

Invalidenversicherung, Krankenkasse oder doch die SUVA? Wer kommt für mein Hilfsmittel auf? Und was sind die Voraussetzungen dafür? Debora Dällenbach, Fachfrau Rehatechnik im Hilfsmittel-Markt Niederbipp, hat den Überblick.

Frau Dällenbach, werden die Kosten für Hilfsmittel von den Versicherungen übernommen?

Das kommt drauf an. Erstens, um welche Hilfsmittel es sich handelt. Zweitens, ob Sie bereits IV oder AHV beziehen. Und drittens, ob das Hilfsmittel vom Arzt verordnet wurde. Und dann gibt es noch einige weitere Faktoren, die beeinflussen, wer für Ihr Hilfsmittel aufkommt.

Das klingt kompliziert. Wo erhalte ich Hilfe bei den Kostenabklärungen?

Im Hilfsmittel-Markt beraten wir unsere Kunden kostenlos und klären für sie ab, wer ihr Hilfsmittel bezahlt. Bei IV- und SUVA-Hilfsmitteln zeigen wir, welche Hilfsmittel möglich sind, erstellen Offerten und Anträge und reichen diese im Namen des Kunden beim betreffenden Kostenträger ein. Mit der IV und der SUVA können wir zudem direkt abrechnen. Bei AHV-Bezügern schauen wir ihre Zusatzversicherungen an und ob diese sich an einem Hilfsmittel beteiligen. Das nimmt den Kundinnen und Kunden sehr viel Arbeit ab. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Wer bezahlt was - eine Übersicht

Invalidenversicherung (IV)

  • Alle von der IV gelisteten Hilfsmittel, die einfach, zweckmässig und vom Arzt verordnet sind. Keine Inkontinenz-Produkte
  • Beispiele: Pflegebett, Anpassungen im Badezimmer, Rampe, Lift, Rollstuhl, Rollator, Scooter, Autoumbau

Stiftungen

  • Übernehmen zum Teil die Kosten, wenn die IV eine Übernahme abgelehnt hat.
  • Beispiele: Sport-/ und Therapiegeräte, zusätzliche Hilfsmittel, die mehr als einfach und zweckmässig sind

SUVA

  • Wenn als Folge eines Unfalls Hilfsmittel benötigt werden, übernimmt die SUVA die Kosten.
  • Zusätzlich werden alle gelisteten und vom Arzt verordneten Hygieneartikel übernommen.
  • Beispiele: Inkontinenz-Einlagen, Beinbeutel, WC-Sitzerhöhungen, Badehilfen, Rollstuhl, Rollator, Pflegebett

Krankenkassen-Zusatzversicherung

  • Die Kostenbeteiligung ist bei jeder Zusatzversicherung anders, je nach Versicherungsmodell und Verordnung des Arztes.
  • Beispiele im IV-Alter: Hygieneartikel
  • Beispiele im AHV-Alter: Hygieneartikel, Rollator, Pflegebett, Duschstuhl

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

  • Beteiligt sich mit 900 Franken alle fünf Jahre am Rollstuhlkauf, wenn vom Arzt verordnet
  • Sind folgende Bedingungen (siehe unten) medizinisch indiziert und entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen, haben Sie Anrecht auf einen Pauschalbetrag der AHV von CHF 1840 und bei zusätzlicher akuter Dekubitusgefahr CHF 2'200. Gerne beraten wir Sie individuell für eine Rollstuhl-Spezialversorgung.
    • Rollstuhl-Spezialversorgung: Die Fortbewegung in einem einfachen Rollstuhl ist nicht möglich. Zudem trifft eine oder mehrere folgender Bedingungen zu:
      • Körpergewicht über 120 kg.
      • Körpergrösse über 185 cm oder unter 150 cm.
      • freies Sitzen nicht möglich..
      • Hemi- oder Tetraplegie.
      • Amputationen und / oder Kontrakturen.

Mit diesen Tipps sparen Sie bei Hilfsmitteln Kosten: 

  • Mobil bleiben:
    Fragen Sie Ihren Arzt, wie Sie möglichst lange mobil und selbstständig bleiben können oder wieder werden können.
  • Zusatzversicherung:
    Schliessen Sie rechtzeitig eine Zusatzversicherung ab, wenn sich abzeichnet, dass Sie in Zukunft auf Hilfsmittel angewiesen sein werden. Achten Sie bei der Wahl im Speziellen darauf, wie viel die Zusatzversicherung an Hilfsmittel bezahlt.
  • Verschiedene Optionen prüfen:
    Hat eine Stelle die Kostenübernahme abgelehnt? Geben Sie nicht auf! Vielleicht übernimmt eine andere Ihrer Versicherungen oder eine Stiftung einen Teil der Kosten.
  • Beratung und Reparatur:
    Lassen Sie sich in einem Fachgeschäft beraten und probieren Sie verschiedene Hilfsmittel aus. So vermeiden Sie Fehlkäufe. Bringen Sie Ihr Hilfsmittel regelmässig zur Wartung in die Werkstatt.

 

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